Die bereits im Februar 2005 in Kraft getretene Fluggastrechte-Verordnung regelt, dass Ihnen bei Verspätung, Annullierung sowie Nichtbeförderung laut Passagierrecht bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen.

Die Freude am langersehnten Urlaub ist am Abflugtag besonders groß. Nach so manchem finanziellen Kraftakt ist die Urlaubskasse gefüllt, die Koffer sind gepackt und die Fahrt zum Flughafen angetreten. In Gedanken sind Sie derweil längst am Urlaubsort angekommen und sehen sich bei warmen Sonnenstrahlen und einem erfrischenden Cocktail am hoteleigenen Strand liegen. Oder es ist der erste Flug mit dem Kleinkind, da ist man eh sehr aufgeregt ob alles gut läuft. Doch ein Blick auf die Anzeigetafel entreißt Sie plötzlich aus Ihrem Urlaubsparadies: Ihr Flug ist gestrichen! Aus Entsetzen wird zunehmend Frust und Wut. FairPlane kann Ihnen zwar die Urlaubsfreude nicht ersetzen, allerdings dafür sorgen, dass Sie für Scherereien und Ärger gerecht entschädigt werden.

Mit uns kommen Sie zu Ihrem Passagierrecht!

FairPlane

Ansprüche bei Flugausfällen und Verspätungen klar geregelt

Lange Wartezeiten, Stress am Schalter und Streit mit dem Flughafenpersonal statt Erholung am Pool und an der Hotelbar. Das ist das Schicksal, dass jedes Jahr tausenden von Passagieren widerfährt. Allerdings müssen Sie sich das nicht bieten lassen. Ihre Fluggastrechte sind in einer EU-Verordnung festgelegt und gelten für alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU sowie für andere internationale Fluglinien, sofern deren Abflug auf europäischem Boden geplant war. Danach stehen Ihnen bei Flugverspätungen neben finanzieller Entschädigung und Unterstützungsleistungen vor Ort entweder Rückerstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung an den Zielort zu. Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Airline unentgeltlich Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung stellen. Zudem müssen Ihnen zwei Faxe, Telefonate oder E-Mails ermöglicht werden. Und wenn der Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden soll, so ist die Fluggesellschaft auch für die Unterbringung im Hotel und den Transfer dorthin zuständig.

Für Flug-Ausfälle oder bei einem Zeitverlust von drei und mehr Stunden gelten pro Passagier laut Passagierrecht folgende, pauschale Entschädigungssätze als Ausgleichzahlung:

  • 250 Euro für Flugstrecken bis 1.500 km,
  • 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie
  • 600 Euro bei Flügen mit mehr als 3.500 km

Distanz zwischen Ab- und Zielflughafen. Die genaue Höhe Ihrer Entschädigung wird somit neben der Dauer der Verspätung auch nach der Flugstrecke bemessen. Sofern Sie es verpassen sollten, Ihre Ansprüche zeitnah geltend zu machen, können Sie diese innerhalb einer dreijährigen Frist auf FairPlane überprüfen lassen.

FairPlane-Info

Rechtsexperten helfen bei der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche

Was in der Theorie sehr einfach klingt, ist in der Praxis oftmals schwer durchzusetzen. Denn viele Airlines klären ihre Kunden gar nicht über ihre Rechte auf. Werden Passagiere selbst aktiv, so antwortet die Mehrheit der Unternehmen oft gar nicht oder lässt erst viele Monate verstreichen. Erfolgt dann endlich doch eine Reaktion, bieten Fluglinien häufig – ganz unbegründet – nur einen Gutschein an. Ebenso ist es keine Seltenheit, dass sie sich der Ausgleichspflicht mithilfe von Ausreden, wie dem Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, entziehen wollen. Kunden erhalten dann standardisierte Schreiben mit kurzen Entschuldigungs-Floskeln und wenig Informationen zur weiteren Vorgehensweise sowie dem geltenden Passagierrecht. Im Allgemeinen versuchen lediglich 10% aller Passagiere ihre Entschädigung überhaupt einzufordern und nur rund die Hälfte davon erhält die Zahlung schlussendlich, weshalb jedes Jahr etwa 750 Millionen Euro liegen gelassen werden. FairPlane möchte die Airlines damit jedoch nicht ungeschoren davonkommen lassen. Ihr Juristen-Team mit fachlicher Expertise sorgt für rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Anhand der geltenden Rechtsprechung sowie spezifischer Flug- und Wetterdaten werden Entschädigungsansprüche erfolgreich geltend gemacht – notfalls auch vor Gericht. Dafür wird ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision berechnet. Die Mühe und den Ärger im Umgang mit den Airlines haben Sie sich dafür gespart.

Disclaimer: Dieser Gastbeitrag erfolgt mit freundlicher Unterstützung der FP Passenger Service GmbH.

Daniel Dorfer AIDA
Kreuzfahrt- und Reiseblogger at Kreuzfahrt- und Reiseblog fernwehblog.net | fernweh@gmx.com | + posts

Servus & Ahoi, hier schreibt der Kreuzfahrtblogger und Reiseblogger Daniel Dorfer, Mitglied in der Vereinigung Deutscher Reisejournalisten und SEO Professional. Früher als Crewmitglied an Bord der AIDA-Flotte auf Kreuzfahrt, inzwischen mit Familie und Hund auf Reisen um anderen Reisenden in meinem Reiseblog die Welt zu zeigen und Tipps zu geben. Hier gibt's mehr über mich...