Passagierrecht: Flug verpasst, gestrichen oder verspätet? Dann holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Die bereits im Februar 2005 in Kraft getretene Fluggastrechte-Verordnung regelt, dass Ihnen bei Verspätung, Annullierung sowie Nichtbeförderung laut Passagierrecht bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen. Die Freude am langersehnten Urlaub ist am Abflugtag besonders groß. Nach so manchem finanziellen Kraftakt ist die Urlaubskasse gefüllt, die Koffer sind gepackt und die Fahrt zum Flughafen angetreten. In … Weiterlesen…