Die bereits im Februar 2005 in Kraft getretene Fluggastrechte-Verordnung regelt, dass Ihnen bei Verspätung, Annullierung sowie Nichtbeförderung laut Passagierrecht bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen. Die Freude am langersehnten Urlaub ist am Abflugtag besonders groß.…
Passagierrecht: Flug verpasst, gestrichen oder verspätet? Dann holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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